April 2024
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Kiesabbau

Dem eigentlichen Kiesabbau gehen ein umfangreicher Planungs- und Bewilligungsprozess mit zahlreichen Vorabklärungen sowie vorbereitende Massnahmen voraus. Ein Prozess, der sich über mehrere Jahre hin erstrecken kann:

  • Lokalisierung geeigneter Rohstoffvorkommen anhand geologischer Karten und durch geologische Geländebeurteilungen
  • Durchführung von Sondierungen, Probeschürfungen und Bohrungen
  • Voruntersuchungen der Qualität und Quantität des Rohmaterials
  • Bestimmung der Erschliessungsmöglichkeiten, Wahl der Abbautechnik
  • Kostenkalkulation bis und mit Rekultivierung
  • Vereinbarungen mit Grundbesitzern
  • Behördliches Bewilligungsverfahren
  • Erstellen der Infrastruktur
  • Abtragen / Sicherstellen der Bodenschicht für die spätere Wiederherstellung

Der Abbau- und Gestaltungsplan enthält folgende Punkte:

  • Festlegung des Abbaugebietes (Abbauperimeter)
  • Abbau- und Auffüllkoten
  • Festlegung der Abbauetappen
  • Erschliessung des Abbaugeländes
  • Grubenentwässerung und Entwässerung des wiederhergestellten Geländes
  • Lager für das Bodenmaterial inklusive Boden-Massenbilanz
  • Endgestaltung und Rekultivierungsziel

Heute ist nur noch ein im Detail geplanter, landschaftsgerechter Kiesabbau möglich. Die Folgenutzung eines Kiesareals wird bereits bei der Erteilung der Bewilligung zum Kiesabbau definitiv festgelegt. Je nach Nutzungsart werden unterschiedliche Ziele verfolgt:

  • Bei einer landwirtschaftlichen Folgenutzung stehen Kriterien wie die Bodenfruchtbarkeit bzw. das Ertragspotential, die Geländeform im Hinblick auf die Bewirtschaftung sowie die Eingliederung des rekultivierten Areals (optisch, funktional) im Vordergrund.
  • Bei einer ökologischen Nutzung stehen die Artenvielfalt und die natürliche Sukzession im Vordergrund.

In der Schweiz werden Sand und Kies vorwiegend im so genannten Trockenbau gewonnen. Rund 80% des gesamtschweizerischen Kiesbedarfs wird in landwirtschaftlich genutztem Gebiet abgebaut. Die Kiesgruben liegen in den Kiesterrassen der Täler, also dort, wo Sie durch die nacheiszeitlichen Flüsse abgelagert werden. Kiesterrassen sind wichtige Grundwasserträger. Der Abbau ist deshalb nur oberhalb des Grundwasservorkommens gestattet. Die Abbautiefe ist behördlich festgelegt.

Der Abbau erfolgt entweder stufenweise oder mittels einem Hochdruck-Wasserstrahl. In den obersten Schichten ist das Rohmaterial sehr grob und mit grossen Steinen durchsetzt, in unteren Bereichen sehr fein mit einem hohen Sandanteil. Mit der Wasserstrahl-Methode kann sichergestellt werden, dass das Rohmaterial bereits beim Abbau gut durchmischt wird.